Einführung 2G-Regelung beim Training

Erstellt am 16.11.2021 von Max Ranwig

Ab Mittwoch, den 17.11.21 gilt 2G für öffentliche Einrichtungen in Braunschweig Damit ist der Zutritt zu den Hallen nur noch Geimpften und Genesenen gestattet.

Was das im Detail bedeutet:

  • Alle Personen ab 18 Jahre müssen geimpft oder genesen sein. Dies gilt sowohl für die Sporttreibenden, als auch für die Übungsleitenden. Sprich, jede Personen in einem geschlossenen Raum hat den Nachweis zu erbringen. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen offiziellen gültigen negativen Coronatest.
  • Der Nachweis, ob geimpft oder genesen, muss vor Betreten der Halle erbracht werden. Im Fall der Sporttreibenden müsst ihr als Übungsleitende den Nachweis vor dem Training/dem Speil von allen Teilnehmenden einfordern.
  • Kinder unter 18 Jahren brauchen keine Nachweise.

Die Teilnehmerlisten werden weiterhin geführt und in der Geschäftsstelle für 3 Wochen hinterlegt.

Schreiben der Stadt Braunschweig